Garantie-Diskussion

Diskutiere Garantie-Diskussion im Forum Werkzeug-Allerlei im Bereich Sonstige Foren - Hi, Dietrich was sollte sonst von Dietrich kommen??? Zuerst verbiegt sich Aluguss!!! und dann eine Kraterlandschaft? Was willst du noch alles...
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Hi,

heimwerken11 schrieb:
die ganzen Argumente die ich gebracht habe ob die mit den Händlern wobei ich nicht denke das Händler einfach mal ein Jahr Garantie anhängen würden wenn es diese nicht gibt oder bestätigungen dir erhalten wurden sollen nicht zählen weil sich Forumsbesucher bei den Gewerblichen Garantien herumschlagen obwohl es um die Privaten Garantien geht, wo das zum B&D gehörende DeWalt mit Sätzen belegt wird das alle B&D Geräte eine 2 Jährige Garantie besitzen und dies noch auf der DeWalt Seite bei der Frage nach der Garantie zu lesen ist. Es bestreitet keiner das die Gewerbliche Garantie von DeWalt 30 Tage Geld zurück, 1 Jahr Garantie (+) 1 Jahr Wartungs-Inspektion (Kostenlos danach verlängert sich die Garantie) ,
24 Std Reperaturservice, Feste Reperaturpreise mit Rundum-Inspecktion und DeWalt Wartungsplakette.

puh - Deine Satzbildung macht es nicht einfacher.

Wie dem auch sei : bei B&D steht eindeutig, daß es auf deren Geräte eine Standardgarantie von zwei Jahren gibt (und auf eine Auswahl von Geräten ('XT') 3 Jahre) .... bei DeWalt steht das nicht - dort gibt es lediglich immer ein Jahr.
Bei einigen anderen Herstellern, die für Handwerk und Industrie herstellen, ist das auch so (ist dann i.d.R. allerdings keine solche Massenware :wink: ) - da bekommst Du dann, egal ob Du die Maschine privat oder gewerblich nutzt immer nur ein Jahr Garantie.

Ich vermute, daß DeWalt auch hier in Deutschland mit drei Jahren bald nachziehen wird, da sie z.B. in den USA bereits generell drei Jahre bieten (auch die Geld-Zurück-Garantie wurde dort auf 90Tage angehoben) ... für Geräte die nach Jan.04 gekauft wurden.
Davor gab es auch dort nur eine einjährige Garantie - wie z.Zt. noch hier.
Es gibt dort auch nähere Infos zu dem 'alten' Garantieformat - z.B.:
... a few select tools were covered by 2-year warranties, and those warranties will also remain in effect ...
Man hat dort also früher schon, parallel zur Standard-1-1-30-Jahres-Garantie, bei ausgewählten Modellen zwei Jahre gewährt.

Gerade am Beispiel USA sieht man, daß B&D Unterschiede zwischen B&D-Geräten (Standard 2 Jahre) und DeWalt (Standard 3 Jahre) macht ... hier bei uns halt nur andersherum.

Obwohl ich sagen muss mich interessiert es überhaupt nicht ob die Maschine 1 Jahr 2 Jahre oder vieleicht nur ein halbes Jahr Garantie hat, obwohl der Gesetzgeber wieder etwas anderes sagt

auch das wurde Dir schon erklärt :
das was der Gesetzgeber sagt, ist Gewährleistung und hat nichts mit Garantieleistungen des Herstellers zu tun.


ich werde mir DeWalt Maschinen von mir aus auch Gebraucht ohne Garantie, wie ich tagtäglich die Maschinen sehe und benutzte und deswegen von der Qualität der Maschinen vollkommen überzeugt bin. Sollte es vieleicht doch zu einem Missgeschick kommen, hätte ich damit kein Problem, da ich mich da auskenne könnte ich die Maschine Reparieren und den klasse Ersatzteilservice nutzen.

das kannst und sollst Du ja auch alles machen - nur mußt Du halt bei den Fakten bleiben - und die sind auf den entsprechenden Websites eindeutig nachzulesen.

Gruß, hs
 
Hallo Heimwerken,

Zitat:
"treitet keiner das die Gewerbliche Garantie von DeWalt 30 Tage Geld zurück, 1 Jahr Garantie (+) 1 Jahr Wartungs-Inspektion (Kostenlos danach verlängert sich die Garantie) ,
24 Std Reperaturservice, Feste Reperaturpreise mit Rundum-Inspecktion und DeWalt Wartungsplakette. "

Na ja, ist halt halbherzig vor dem Hintergrund dessen was einheimische Hersteller anbieten, 3-5 jahre Garantie, 6Monate Garantie nach erfolgter Reparatur, mind.8Jahre über das Fertigungsende hinausgehende Ersatzteil-Verfügbarkeit.
 
Da ich jetzt kein Interesse mehr an freundlich gemeinten aber sinnlosen Weiterbildungen habe ("Unterschiede zwischen Black & Decker und Dewalt (Milwaukee-Garantie und AEG-Garantie unterscheiden sich, obwohl ...?), Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung, Unterschiede zwischen billigem und hochwertigem Elektrowerkzeug, Unterschiede zwischen Bob der Baume... ), ein paar Ergänzungen zu Dietrich:
Dietrich schrieb:
schau Dir mal das Fahrzeug an mit dem DeWalt Elektrowerkzeuge ausliefert: hier
abdewalt.jpg


Es gibt so einige original US-Produkte mit Dewalt-Aufdruck:
dewalt-16batt.jpg

@Dirk: Nein, dass ist nicht für oder gegen den einen oder anderen Forenuser gedacht. :P
@Dietrich: Ob zu Dewalt der Slogan "work. don't play." auch passen würde :lol: :lol: :lol: ?
Du hast sehr gute Fotos vom Forumstreffen bei Metabo auf deiner Hompage.
 
Hallo Caradera,

ich finde den derzeitigen Werbetext : "work dont play" nicht so glücklich.

Der letzte lautete : "invest in the best" auch nicht so prickelnd.

75 % der Deutschen verstehen engl. spachige Werbebotschaften falsch oder überhaupt nicht.

Zwischendurch zur Verstellung der BSZ-Schrauber gabs mal einen netten Spruch....."je besser er in der Hand liegt, desto länger kann er"

Bis in die 90iger gabs : "Metabo, Qualität, Kraft und Sicherheit", in den 70igern : "Männer haben Metabo" das war die Zeit als der Käfer in der Fernsehwerbung damit beworben wurde: er läuft und läuft und läuft und.......

Heute leben wir in der bekloppten : come in and find out-Time:)))

Vielleicht sollten sie bei DeWalt den Spruch nehmen:
"DeWalt....garantiert 1 Jahr" um wieder beim thema zu sein:)))
 
......in den 70igern : "Männer haben Metabo" das war die Zeit als der Käfer................

Ja und Maschinen hatten bei METABO noch einen Namen:

Gustav, Alfred, Emil usw.[/quote]
 
Ja klar, im modernen Haushalt heisst das dann:
"Chantalle, gib mir mal die Karl-Heinz. Liegt in der mittleren Schublade, direkt neben der Wolfgang"... :D :D :D
 
dann kennt ihr sicher auch noch den "Jackl",
die Rollbrechstange :wink:
 
:!: :!: :!: DeWalt: Für Privatanwender gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten! :!: :!: :!:
:arrow: bestätigt auf Anfrage
 
Ich hoffe, die Jungs von DeWalt haben Dir auch eine verbindliche Auskunft gegeben und nicht Gewährleistung und Garantie verwechselt, wie das oft und gerne vorkommt. Laut Gesetz müssen sie Dir nämlich sowieso zwei Jahre geben, allerdings kehrt sich die Beweislast nach 12 Monaten um. Das, denke ich, war auch bisher unbestritten, denn DeWalt kann sich nicht vor Gesetzen drücken. Die gesetzliche Gewährleistung ist aber etwas anderes als eine freiwillige Garantie.

Also: wirklich Garantie, oder nur eine gesetzkonforme Gewährleistung?!?
 
Dirk schrieb:
Ich hoffe, die Jungs von DeWalt haben Dir auch eine verbindliche Auskunft gegeben und nicht Gewährleistung und Garantie verwechselt, wie das oft und gerne vorkommt. Laut Gesetz müssen sie Dir nämlich sowieso zwei Jahre geben, allerdings kehrt sich die Beweislast nach 12 Monaten um. Das, denke ich, war auch bisher unbestritten, denn DeWalt kann sich nicht vor Gesetzen drücken. Die gesetzliche Gewährleistung ist aber etwas anderes als eine freiwillige Garantie.

@ Dirk
Also: wirklich Garantie, oder nur eine gesetzkonforme Gewährleistung?!?

Jetzt hast du aber auch einiges durcheinander gewürfelt. Viellleich doch noch einmal hiernachlesen.
Hier noch einmal als Kurzfassung:
Auf Gewährleistung hat der Kunde einen Rechtsanspruch gegenüber dem Verkäufer (=Händler) von zwei Jahren. Bei Privatkunden winrd in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. Danach und bei gewerblichen Kunden von Anfang an muss der Kunde nachweisen, dass Fehler schon bei Lieferung der Ware vorlag. Bei gewerblicher Nutzung der Ware kann der Händler in seinen AGBs die gesetzliche Gewähleistungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr reduzieren.

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers, einer Händlers oder auch einer Versicherung bei in den Garantiebedingungen genannten Fällen für Abhilfe oder Ersatz zu sorgen. Inhalt und Zeitdauer der Garantie können sich von der gesetzlichen Gewährleistung vollkommen unterscheiden.

Die Auskunft von DeWalt war vermutlich so eine Wischiwaschi-Formulierung. Ohne vorliegende schriftliche Garantieerklärung lässt sich damit das Unternehmen auch nicht festnageln. Anderseits kann es aber auch durchaus sein, dass man sich dort in Praxis viel kulanter verhält.
 
H.-A. Losch schrieb:
Jetzt hast du aber auch einiges durcheinander gewürfelt.
Nöö, nur mal eben schnell zwischen Tür und Angel was getippt.

Die Auskunft von DeWalt war vermutlich so eine Wischiwaschi-Formulierung. Ohne vorliegende schriftliche Garantieerklärung lässt sich damit das Unternehmen auch nicht festnageln. Anderseits kann es aber auch durchaus sein, dass man sich dort in Praxis viel kulanter verhält.
Das denke ich auch.
 
toooooool schrieb:
DeWalt: Für Privatanwender gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten!
->bestätigt auf Anfrage
Wer? Schriftlich? Wenn nein, hast du dir den Namen des Callcenter-Agents, oder war es ein Mitarbeiter mit Prokura :lol: , gemerkt? :P
 
Diese Diskussion ist für Privatanwender völliger Blödsinn, da die gesetzliche Regelung für ihn ohnehin gilt. Die Leistungsbeschreibung, der hauseigenen Garantie, für den gewerblichen bzw. vergleichbaren Anwender beschreibt DeWalt an einer Vielzahl von Stellen.

Diese Diskussion zeigt mir, dass A&M Fragen zur Garantie besser und eindeutig beantwortet, ob per Telefon oder Online-Kontakt. Die Garantieleistung wird für jede Marke umfassend beschrieben und der Anwender sieht sich in einer eindeutigen Situation wieder.
 
toooooool schrieb:
Diese Diskussion ist für Privatanwender völliger Blödsinn, da die gesetzliche Regelung für ihn ohnehin gilt. ...
Völliger Blödsinn ist eine passende Bemerkung.
Die gesetzliche Regelung der 2 Jahre Gewährleistung bedeutet nach nur 6 Monaten eine Umkehr der Beweislast auf den Käufer. Die Gewährleistung gilt nur für Fehler, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen.
Du würdest vermutlich auch sofort z.B. einen Neuwagen mit 2 Jahren Gewährleistung kaufen, weil die genauso gut wie eine 2 Jahre Garantie ist :roll: .
Gewährleistung bei Wikipedia
H.-A. Losch schrieb:
Jetzt hast du aber auch einiges durcheinander gewürfelt. Viellleich doch noch einmal hiernachlesen.
Hier noch einmal als Kurzfassung:
Auf Gewährleistung hat der Kunde einen Rechtsanspruch gegenüber dem Verkäufer (=Händler) von zwei Jahren. Bei Privatkunden winrd in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. Danach und bei gewerblichen Kunden von Anfang an muss der Kunde nachweisen, dass Fehler schon bei Lieferung der Ware vorlag. Bei gewerblicher Nutzung der Ware kann der Händler in seinen AGBs die gesetzliche Gewähleistungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr reduzieren.

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers, einer Händlers oder auch einer Versicherung bei in den Garantiebedingungen genannten Fällen für Abhilfe oder Ersatz zu sorgen. Inhalt und Zeitdauer der Garantie können sich von der gesetzlichen Gewährleistung vollkommen unterscheiden.

Gerne wiederhole ich noch einmal offene Fragen:
toooooool schrieb:
DeWalt: Für Privatanwender gilt eine Garantiezeit von 24 Monaten!
->bestätigt auf Anfrage
Wer? Schriftlich? Wenn nein, hast du dir den Namen des Callcenter-Agents, oder war es ein Mitarbeiter mit Prokura :lol: , gemerkt? :P
 
Haarspalterei!

Mit Ausnahmen (u.a. Milwaukee) sind Verschleißteile von der Garantie ausgenommen, auch bei DeWalt, d.h. eine Diskussion zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie bei gewerblichen Anwendern ist bei Elektrowerkzeugen völlig blödsinnig.

Und ich verbitte mir Vermutungen seitens caraderas, auch wenn es dessen Schema entspricht.
 
toooooool schrieb:
eine Diskussion zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantie bei gewerblichen Anwendern ist bei Elektrowerkzeugen völlig blödsinnig.
:shock:
Interessant.

Bosch:
"Für alle gewerblichen blauen Elektrowerkzeuge und Messwerkzeuge, die Sie ab
dem 1. September 2004 kaufen, erhalten Sie 3 Jahre Garantie - und zwar kostenlos!"

Metabo:
"XXL - Garantie", 3 Jahre für gewerbliche und private Kunden

Makita:
"... Deshalb verlängern wir für alle in Deutschland gekauften Elektrowerkzeuge
die Garantie auf drei Jahre." Gilt für gewerbliche und private Kunden.

Dewalt:
"Die Garantiefrist von 12 Monaten gilt für alle DEWALT-Maschinen ...."

Du hast vollkommen Recht, mit dem was du über Garantie und Gewährleistung schreibst.
Leider ist noch immer nicht die Quelle der zeitgemäßen :wink: 24-Monate Garantiefriest für private Kunden genannt worden.
 
Hi,

Die gesetzliche Regelung der 2 Jahre Gewährleistung bedeutet nach nur 6 Monaten eine Umkehr der Beweislast auf den Käufer
... stimmt - und dann viel Spaß beim Beweisen, daß der Fehler bereits bei der Auslieferung vorhanden war ... :wink:


.... in den Auflistungen verschiedener Maschinentypen in der Zeitschrift 'selber machen' (Jahrgang 2006) stand bei DeWalt-Maschinen immer ein Jahr Garantie.
Nur im Dezemberheft (Säbelsägen) stand bei DeWalt 2 Jahre (privat), 1 Jahr (gewerbl.)

Ein weiterer Nachteil bei lediglich einem Jahr Garantie : im zweiten Jahr ist für die Gewährleistung der Verkäufer der Haupt-Ansprechpartner. Ist der nach einem Jahr z.B. nicht mehr vorhanden, war's das.

Gruß, hs
 
Mir persönlich ist die Frage, ob ich als Privatanwender auf ein Profiwerkzeug 1, 2 oder 3 Jahre Garantie habe, relativ egal.
Nach meiner Erfahrung geht gutes Equipment im privaten Gebrauch entweder sehr sehr schnell kaputt - dann hatte es tatsäclich einen Fertigungsfehler und man liegt sowieso noch innerhalb jeder Garantiezeit - oder erst lange nach Ende der Garantiezeit. In letzterem Fall ist es häufig wichtiger, daß man das Ersatzteil überhaupt noch bekommt, und nicht, ob man es vor zehn Jahren kostenlos bekommen hätte.
 
Hi,

... na ja - wenn ich allerdings ähnliches Geld und ähnliche Leistung einmal mit zwei (oder gar einem Jahr) - und einmal mit drei Jahren Garantie bekomme ...

Das mit dem schnell kaputt oder erst viel später ist auch so eine Sache, da man privat die Geräte u.U. anfangs nur selten oder ein/zweimal nutzt ... und dann später häufig und stark ..... oder auch anderesherum.
Natürlich spielen beim Kauf auch andere Dinge eine Rolle, wie eben z.B. die problemlose ET-Beschaffung (denn auch schon innerhalb der Garantie kann man ja aus Unachtsamkeit selber Schuld an einem Schaden sein) oder pers. Vorlieben.

Gruß, hs
 
hs schrieb:
Hi,

Die gesetzliche Regelung der 2 Jahre Gewährleistung bedeutet nach nur 6 Monaten eine Umkehr der Beweislast auf den Käufer
... stimmt - und dann viel Spaß beim Beweisen, daß der Fehler bereits bei der Auslieferung vorhanden war ... :wink:

Das ist so nicht ganz korrekt. Richtig muss es heißen:
Bei Privatkunden wird in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. Danach und bei gewerblichen Kunden von Anfang an muss der Kunde nachweisen, dass Fehler schon bei Lieferung der Ware vorlag.

.... in den Auflistungen verschiedener Maschinentypen in der Zeitschrift 'selber machen' (Jahrgang 2006) stand bei DeWalt-Maschinen immer ein Jahr Garantie.
Nur im Dezemberheft (Säbelsägen) stand bei DeWalt 2 Jahre (privat), 1 Jahr (gewerbl.)

Ich vermute eher, dass da ein freundlicher DeWalt-Mitarbeiter Garantie und Gewährleistung verwechselt hat. In der Bohrhammer-Übersicht im Februar hat DeWalt wieder die übliche Angabe 1 Jahr gemacht. Das trifft auch für die Bandschleifer-Übersicht zu, die im April-Heft erscheint.
 
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